Samstag, 21. November 2009

Medikamentenabgabe in der Schweiz

Schweizer Kantone und Bevölkerung wollen die ärztliche Medikamentenabgabe!
Der Beschluss gegen die ärztliche Medikamentenabgabe ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht zahlreicher kranker Menschen, sondern auch ein Eingriff in kantonale Hoheitsrechte. Die entsprechende Gesetzgebung überlässt es den Kantonen, selber über die Abgabe von Medikamenten zu entscheiden. In 17 Deutschschweizer Kantonen dürfen Ärzte heute in Notfällen und im Alltag Medikamente abgeben. Im Kanton Zürich wurde diese Meinung in den letzten zehn Jahren bereits drei Mal vom Volk gutgeheissen. Auch in anderen Kantonen fanden diesbezügliche Abstimmungen und Gesetzesrevisionen statt. Die Patienten wollen die beliebte, günstige, praktische und sichere Versorgung mit Medikamenten durch ihren behandelnden Arzt haben. Und zwar nicht nur in einem abgelegenen Dorf, sondern überall und in ihrer unmittelbaren Nähe. Der Bund stellt sich deshalb mit diesem Vorschlag - der nachweislich keine Kostenersparnisse bringt - gegen die Kantone, die dortige Bevölkerung und die Patienten.