Montag, 26. Oktober 2009

Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe in der Schweiz

Bundesrat der Schweiz will gegen das Volk, die Patienten und die Kantone ankämpfen

St. Gallen - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Revision des Heilmittelgesetzes lanciert. Darin fordert er auch ein Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe. Eine solche Forderung greift in kantonale Hoheiten ein, widerspricht dem Willen der Bevölkerung in 17 Deutschschweizer Kantonen und verteuert das Gesundheitswesen!

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, so soll nach dem heutigen Beschluss den Ärzten die Abgabe von Medikamenten in Zukunft vollends oder zumindest örtlich verboten werden. Wer also zur Konsultation eine Arztpraxis aufsucht, der erhält bei Bedarf eines Medikaments nurmehr ein Rezept, das irgendwo in einer Apotheke eingelöst werden soll. Egal, in welchem körperlichen, seelischen und psychischen Zustand sich der Patient befindet. Auch dann, wenn der Patient weder fahren noch gehen kann. Als Argument nennt der abtretende Bundesrat Couchepin, dass die Ärzte keine "Doppelrolle" inne haben dürften. Fakt ist aber, dass die Ärzte die volle Verantwortung für die Therapie und Heilung zu vertreten haben. Wieso sollen sie ihren Patienten dann keine Medikamente abgeben dürfen? Zumal in jeder anderen Dienstleistung, wie beispielsweise im Autoreparaturgewerbe, nach der "Diagnose" die "Therapie" mit entsprechenden Ersatzteilen ausgeführt wird. Beim Arzt ist es nicht anders. Das Medikament gehört zum Arzt wie das Stethoskop. Und zwar in Notfällen ebenso wie im Alltag!