Freitag, 18. Juli 2008

Nichtraucherregelung für die Gastronomie ab 1. Jänner 2009

Wien - "Sicher hätten wir Gastwirte es lieber gehabt,
unseren Gästen weiterhin die freie Entscheidung zum Rauchen und
Nichtrauchen zu belassen, aber eine gesetzliche Regelung war auch
aufgrund der internationalen Entwicklungen unausweichlich. Verglichen
mit anderen Ländern konnten wir doch eine sehr pragmatische Lösung
erzielen. Unser verstärkter Einsatz in den letzten drei Jahren hat
sich also gelohnt", so Walter Piller, Obmann der Fachgruppe
Gastronomie in Wien, Austria wordpress.

Nachdem zwischenzeitlich sogar ein generelles Rauchverbot
ernsthaft politisch diskutiert wurde, konnte die Wirtschaftskammer
durch Information der Öffentlichkeit und intensiven Austausch mit den
politischen Entscheidungsträgern die Verantwortlichen letztlich von
der Notwendigkeit eines partnerschaftlichen, liberalen Modells
überzeugen.

Am 9. Juli 2008 wurde im Parlament eine neue Nichtraucherregelung
für die Gastronomie beschlossen, die mit 1. Jänner 2009 in Kraft
treten wird. Dabei können Lokale mit einem Gastraum
bis 50 m2 weiterhin frei entscheiden, ob das Rauchen für die Gäste
erlaubt ist oder nicht.

Bei Lokalen von 50 bis 80 m2 hat die Behörde zu beurteilen, ob
eine räumliche Trennung baulich möglich ist oder nicht. Diese
Beurteilung erfolgt unter den Aspekten baurechtlicher,
feuerrechtlicher und denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen.

In Lokalen mit mehr als 80 m2 hat der Gastwirt für eine räumliche
Trennung in seinem Lokal zu sorgen. Bitte beachten: Maximal die
Hälfte der Verabreichungsplätze von Speisen und Getränken darf in
Räumen gelegen sein, in denen geraucht werden darf.

Das Rauchverbot ist besonders zu kennzeichnen und in Räumen, in
denen geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den gut
sichtbaren Warnhinweis "Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die
Gesundheit Ihrer Mitmenschen" zu enthalten.